Entfernung der Unreinen aus dem Lager

3.Mo 13,45-46   

1Und der Herr redete zu Mose und sprach: 2Gebiete den Kindern Israels, dass sie jeden Aussätzigen aus dem Lager hinausschicken, und jeden, der einen Ausfluss hat, und jeden, der an einem Toten unrein geworden ist! 3Sowohl Männer als auch Frauen sollt ihr hinausschicken; vor das Lager sollt ihr sie hinausschicken, damit sie nicht ihr Lager verunreinigen, da ich doch in ihrer Mitte wohne! 4Und die Kinder Israels machten es so und schickten sie vor das Lager hinaus; wie der Herr zu Mose geredet hatte, genau so machten es die Kinder Israels.

Bußgeld für Veruntreuung

3.Mo 5,20-26   

5Und der Herr redete zu Mose und sprach: 6Sage den Kindern Israels: Wenn ein Mann oder eine Frau irgendeine Sünde begeht, wie die Menschen sie begehen, und gegen den Herrn Untreue verübt, so dass die betreffende Seele Schuld auf sich geladen hat, 7so sollen sie ihre Sünde bekennen, die sie getan haben: und zwar soll [der Betreffende] seine Schuld in ihrem vollen Betrag wiedererstatten, und den fünften Teil davon dazufügen und es dem geben, an dem er schuldig geworden ist. 8Ist aber kein nächster Blutsverwandter da, dem man die Schuld erstatten kann, so fällt die dem Herrn zu erstattende Schuld dem Priester zu, zusätzlich zu dem Widder der Versöhnung, mit dem man für ihn Sühnung erwirkt. 9Ebenso soll jedes Hebopfer von allen heiligen [Gaben], welche die Kinder Israels dem Priester darbringen, ihm gehören; 10ja, ihm sollen die heiligen [Gaben] eines jeden gehören; wenn jemand dem Priester etwas gibt, so gehört es ihm.

Das Gesetz des Eifersuchtsopfers

Hebr 13,4   

11Und der Herr redete zu Mose und sprach: 12Sage den Kindern Israels und sprich zu ihnen: Wenn die Frau irgendeines Mannes sich vergeht und ihm untreu wird, 13und es liegt jemand zur Begattung bei ihr, aber es bleibt vor den Augen ihres Mannes verborgen, weil sie sich im Geheimen verunreinigt hat, und es ist weder ein Zeuge gegen sie da, noch ist sie ertappt worden; 14wenn dann der Geist der Eifersucht über ihn kommt, so dass er auf seine Frau eifersüchtig wird, weil sie sich [tatsächlich] verunreinigt hat – oder wenn der Geist der Eifersucht über ihn kommt, so dass er auf seine Frau eifersüchtig wird, obwohl sie sich nicht verunreinigt hat –, 15so soll der Mann seine Frau zum Priester führen und um ihretwillen ein Opfer für sie bringen, ein Zehntel Epha Gerstenmehl. Er soll aber kein Öl darauf gießen, noch Weihrauch darauf tun; denn es ist ein Speisopfer der Eifersucht, ein Speisopfer des Gedenkens, damit der Schuld gedacht wird.
16Und der Priester soll sie herbeiführen und vor den Herrn stellen. 17Und der Priester soll heiliges Wasser nehmen in einem irdenen Gefäß; und der Priester soll Staub vom Boden der Wohnung nehmen und in das Wasser tun. 18Dann soll der Priester die Frau vor den Herrn stellen und ihr Haupt entblößen und das Speisopfer des Gedenkens, das ein Speisopfer der Eifersucht ist, auf ihre Hände legen. Und der Priester soll in seiner Hand das bittere, fluchbringende Wasser haben; 19und er soll die Frau schwören lassen und zu ihr sagen: »Wenn kein Mann bei dir gelegen hat und wenn du, die du deinem Mann angehörst,[1] wörtlich die du unter deinem Mann bist; d.h. unter seiner Obhut und Autorität (vgl. Hes 23,5; 1.Mo 16,9).
nicht in Unreinheit abgewichen bist, so sollst du von diesem bitteren, fluchbringenden Wasser unversehrt bleiben;
20bist du aber abgewichen, obwohl du deinem Mann angehörst, und hast dich verunreinigt, indem jemand bei dir gelegen hat außer deinem Mann – 21(und der Priester lasse dann die Frau den Schwur des Fluches schwören, und der Priester sage zu der Frau): Der Herr setze dich zum Fluch und zum Schwur mitten unter deinem Volk, indem der Herr deine Hüfte schwinden und deinen Bauch anschwellen lasse! 22So soll nun dieses fluchbringende Wasser in deinen Leib eingehen, dass dein Bauch anschwillt und deine Hüfte schwindet!« Und die Frau soll sagen: Amen, Amen!
23Dann soll der Priester diese Flüche auf eine Rolle schreiben und mit dem bitteren Wasser abwaschen. 24Und er soll der Frau von dem bitteren, fluchbringenden Wasser zu trinken geben, damit das fluchbringende Wasser in sie eindringt und ihr zur Bitterkeit wird. 25Danach soll der Priester das Speisopfer der Eifersucht aus ihrer Hand nehmen und das Speisopfer vor dem Herrn weben und es zum Altar bringen. 26Und er soll eine Handvoll von dem Speisopfer nehmen als Teil, der zum Gedenken bestimmt ist,[2] vgl. Fußnote zu 3.Mo 2,2.
und es auf dem Altar in Rauch aufsteigen lassen und danach der Frau das Wasser zu trinken geben.
27Und wenn sie das Wasser getrunken hat, so wird, wenn sie unrein geworden ist und sich an ihrem Mann vergangen hat, das fluchbringende Wasser in sie eindringen und ihr zur Bitterkeit werden, so dass ihr Bauch anschwellen und ihre Hüfte schwinden wird; und die Frau wird mitten unter ihrem Volk ein Fluch sein. 28Wenn aber die Frau sich nicht verunreinigt hat, sondern rein ist, so wird sie unversehrt bleiben, so dass sie Samen empfangen kann.
29Das ist das Gesetz der Eifersucht: Wenn eine Frau, obwohl sie ihrem Mann angehört, neben ihrem Mann ausschweift und sich verunreinigt, 30oder wenn der Geist der Eifersucht über einen Mann kommt, dass er auf seine Frau eifersüchtig wird, so soll er die Frau vor den Herrn stellen, damit der Priester mit ihr genau nach diesem Gesetz verfährt. 31Dann ist der Mann frei von Schuld; jene Frau aber hat ihre Schuld zu tragen.