Die Zufluchtsstädte

4.Mo 35,9-34; Jos 20   

1Wenn der Herr, dein Gott, die Heidenvölker ausrotten wird, deren Land der Herr, dein Gott, dir gibt, und du sie aus ihrem Besitz vertreibst und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2so sollst du dir drei Städte aussondern mitten in deinem Land, das der Herr, dein Gott, dir zu besitzen gibt. 3Bereite dir den Weg [dahin] und teile das Gebiet deines Landes, das der Herr, dein Gott, dir zum Erbe gibt, in drei Teile; das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehen kann.
4Unter dieser Bedingung aber darf ein Totschläger dahin fliehen und am Leben bleiben: Wenn er seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, ohne zuvor einen Hass auf ihn gehabt zu haben. 5Wenn etwa jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu schlagen, und er ergreift mit seiner Hand die Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt von dem Stiel und trifft seinen Nächsten, dass er stirbt – dann soll er in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibt; 6damit nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjagt, weil sein Herz erregt ist, und ihn ergreift, weil der Weg so weit ist, und ihn totschlägt, obwohl er kein Todesurteil verdient, weil er zuvor keinen Hass gegen ihn gehabt hat. 7Darum gebiete ich dir dies: Du sollst dir drei Städte aussondern.
8Und wenn der Herr, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er es deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, das er deinen Vätern zu geben verheißen hat, 9wenn du nämlich darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, dass du den Herrn, deinen Gott, liebst und allezeit in seinen Wegen wandelst, so sollst du dir noch drei weitere Städte zu diesen drei hinzufügen, 10damit nicht mitten in deinem Land, das der Herr, dein Gott, dir zum Erbe gibt, unschuldiges Blut vergossen wird und Blutschuld auf dich kommt.
11Wenn aber jemand seinen Nächsten hasst und ihm auflauert und sich über ihn hermacht und ihn erschlägt, so dass er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte, 12so sollen die Ältesten seiner Stadt hinschicken und ihn von dort holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers übergeben, damit er stirbt. 13Du sollst ihn nicht verschonen, sondern du sollst das unschuldige Blut aus Israel wegtun;[1] Der Mord an einem Unschuldigen musste bestraft werden; wenn das nicht geschah, würde Gott ein Gericht über das Volk bringen (vgl. u.a. 1.Mo 4,10; 1.Mo 9,5-6).
so wird es dir gut gehen.

Grenzverrückung. Falsche Zeugen. Bestrafung des Bösen

5.Mo 27,17   

14Du sollst die Grenze deines Nächsten nicht verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du in dem Land erben wirst, das dir der Herr, dein Gott, zum Besitz geben will.
15Ein einzelner Zeuge soll nicht gegen jemand auftreten wegen irgendeiner Schuld oder wegen irgendeiner Sünde, mit der man sich versündigen kann; sondern auf der Aussage von zwei oder drei Zeugen soll jede Sache beruhen.
16Wenn aber ein falscher Zeuge gegen jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu beschuldigen, 17so sollen die Männer, die Streit miteinander haben, vor den Herrn, vor die Priester und Richter treten, die zu jener Zeit [im Amt] sein werden. 18Und die Richter sollen es genau erforschen. Stellt es sich heraus, dass der Zeuge ein falscher Zeuge ist und gegen seinen Bruder ein falsches Zeugnis abgelegt hat, 19so sollt ihr ihm das antun, was er seinem Bruder antun wollte. So sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten. 20Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und nicht mehr solche bösen Taten in deiner Mitte verüben. 21Du sollst ihn nicht verschonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!