Ehescheidung

Mt 5,31-32; Mt 19,3-9   

1Wenn jemand eine Frau nimmt und sie heiratet, und sie findet nicht Gnade vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, und er ihr einen Scheidebrief schreibt und ihn ihr in die Hand gibt und sie aus seinem Haus entlässt, 2und sie verlässt dann sein Haus und geht hin und wird [die Ehefrau] eines anderen Mannes, 3aber der andere Mann verschmäht sie und schreibt ihr [auch] einen Scheidebrief und gibt ihn ihr in die Hand und entlässt sie aus seinem Haus; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zur Frau genommen hatte, 4so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht nochmals zur Frau nehmen, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das wäre ein Greuel vor dem Herrn; und du sollst das Land nicht mit Sünde beflecken, das dir der Herr, dein Gott, zum Erbe gibt.

Verordnungen für das Leben des Volkes

5.Mo 20,7; 2.Mo 21,16; 3.Mo 13 - 14   

5Wenn jemand kürzlich eine Frau [zur Ehe] genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auferlegen; er soll ein Jahr lang frei sein für sein Haus und sich an seiner Frau erfreuen, die er genommen hat.
6Man soll niemals die Handmühle[1] wörtlich zwei Mühlsteine. Damit wurde das Mehl für das tägliche Brot gemahlen.
oder [auch nur] den oberen Mühlstein zum Pfand nehmen, denn damit nähme man das Leben zum Pfand.
7Wird jemand ertappt, dass er einen von seinen Brüdern unter den Söhnen Israels stiehlt und ihn zum Sklaven macht und ihn verkauft, so soll jener Dieb sterben, und du sollst das Böse aus deiner Mitte ausrotten.
8Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, indem du eifrig alles befolgst und tust, was dich die Priester, die Leviten, lehren. Wie ich es ihnen geboten habe, so sollt ihr es befolgen und tun! 9Denke daran, was der Herr, dein Gott, mit Mirjam tat auf dem Weg, als ihr aus Ägypten gezogen seid!
10Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, um ihm ein Pfand abzunehmen. 11Du sollst draußen stehen bleiben, und der, dem du borgst, soll das Pfand zu dir herausbringen. 12Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand[2] Die Kleider des Armen dienen ihm nachts als Bettdecke (vgl. V  13).
nicht schlafen legen;
13sondern du sollst ihm sein Pfand unbedingt wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, damit er in seinem Gewand schlafe und dich segne; so wird dir das als Gerechtigkeit gelten vor dem Herrn, deinem Gott.
14Du sollst einen armen und elenden Tagelöhner nicht bedrücken, er sei einer deiner Brüder oder deiner Fremdlinge, die in deinem Land und in deinen Toren sind. 15Am gleichen Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm und sehnt sich danach; damit er nicht deinetwegen den Herrn anruft und es dir zur Sünde wird.
16Die Väter sollen nicht für die Kinder getötet werden und die Kinder sollen nicht für die Väter getötet werden, sondern jeder soll für seine Sünde getötet werden.
17Du sollst das Recht eines Fremdlings [und] einer Waise nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfand nehmen. 18Und du sollst bedenken, dass du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist und dass der Herr, dein Gott, dich von dort erlöst hat; darum gebiete ich dir, dass du dies tust.

Das Recht der Fremden, Witwen und Waisen

19Wenn du auf deinem Feld geerntet und eine Garbe auf dem Feld vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, um sie zu holen, sondern sie soll dem Fremdling, der Waise und der Witwe gehören, damit dich der Herr, dein Gott, segnet in allem Werk deiner Hände. 20Wenn du deine Oliven abgeschlagen hast, so sollst du danach nicht die Zweige absuchen; es soll dem Fremdling, der Waise und der Witwe gehören. 21Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du danach nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, der Waise und der Witwe gehören. 22Und du sollst bedenken, dass du [selbst] ein Knecht gewesen bist im Land Ägypten; darum gebiete ich dir, dies zu tun.